Treppenstufen-Höhe und DIN-Normen: Das müssen Bauherren bei der Planung beachten

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Treppenstufen-Höhe und DIN-Normen: Das müssen Bauherren bei der Planung beachten

Warum die Treppenstufen-Höhe über Ihre Sicherheit entscheidet

Wenn wir mit Bauherren sprechen, dreht sich das erste Gespräch meist um das Design: Soll es eine elegante Kragarmtreppe sein, die scheinbar aus der Wand wächst, oder eine massive Stahlwangentreppe als Industriestatement? Das ist verständlich, denn die Treppe ist oft das Herzstück des Interieurs. Doch aus unserer langjährigen Erfahrung in der Konstruktion und Montage wissen wir: Die schönste Treppe wird zum Albtraum, wenn die Ergonomie nicht stimmt.

Die Treppenstufen-Höhe ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier. Sie entscheidet darüber, ob Sie die Treppe intuitiv und sicher begehen können oder ob Sie jedes Mal unbewusst stolpern. Unser Gehirn speichert ein bestimmtes Schrittmuster ab. Weicht eine Stufe auch nur um wenige Millimeter von diesem Muster ab – oder variieren die Höhen innerhalb eines Laufs – wird die Treppe zur Gefahrenquelle. In diesem Leitfaden gehen wir tief in die Materie der DIN-Normen und der perfekten Berechnung, damit Ihr Projekt auf einem soliden Fundament steht.

Das Regelwerk verstehen: Die DIN 18065

In Deutschland ist das Bauwesen streng reglementiert, und das aus gutem Grund. Für Treppen ist die DIN 18065 „Gebäudetreppen“ die maßgebliche Vorschrift. Sie definiert Grenzwerte für Steigungen (Höhe der Stufe) und Auftritte (Tiefe der Stufe), die zwingend eingehalten werden müssen, um eine baurechtliche Abnahme zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu garantieren.

Dabei unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Gebäudetypen. Die Anforderungen an eine Treppe in einem öffentlichen Gebäude sind strenger als die in einem privaten Einfamilienhaus (Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen). Dennoch raten wir unseren Kunden immer: Orientieren Sie sich auch im privaten Bereich so nah wie möglich an den Idealmaßen. Barrierefreiheit und Komfort im Alter beginnen bereits bei der Rohbauplanung.

Wichtige Begriffe der DIN 18065

  • Steigung (s): Der vertikale Höhenunterschied von der Vorderkante einer Stufe bis zur Vorderkante der nächsten Stufe.
  • Auftritt (a): Die horizontale Tiefe der Stufe, gemessen von Vorderkante zu Vorderkante (ohne Unterschneidung).
  • Laufbreite: Die nutzbare Breite der Treppe, die tatsächlich begangen werden kann.
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Die Formel für den perfekten Schritt: Die Schrittmaßregel

Seit Jahrhunderten nutzen Baumeister eine Faustformel, die auf der Anatomie des Menschen basiert. Der französische Architekt François Blondel erkannte im 17. Jahrhundert, dass die Schrittlänge eines Menschen auf einer Ebene etwa 63 bis 65 cm beträgt. Steigen wir eine Treppe hinauf, verkürzt sich dieser Schritt, da wir Energie für die Überwindung der Höhe benötigen.

Die sogenannte Schrittmaßregel ist heute noch das Kernstück jeder professionellen Treppenplanung und in der DIN 18065 verankert. Sie lautet:

2 x Steigung (s) + Auftritt (a) = 59 cm bis 65 cm

Das ideale Maß, das wir bei Kragarmtreppen und anderen hochwertigen Konstruktionen anstreben, liegt bei genau 63 cm. Liegt das Ergebnis Ihrer Planung deutlich unter 59 cm, werden Sie auf der Treppe „tippeln“. Liegt es über 65 cm, müssen Sie riesige Schritte machen, was besonders für Kinder oder ältere Menschen anstrengend ist.

Weitere Kontrollformeln für maximalen Komfort

Neben der Schrittmaßregel nutzen wir in der Detailplanung zwei weitere Formeln, um das Gehgefühl zu verfeinern:

  • Sicherheitsregel: Auftritt (a) + Steigung (s) = 46 cm (+/- 1 cm). Diese Regel sorgt dafür, dass die Auftrittsfläche groß genug ist, um einen sicheren Stand zu gewährleisten.
  • Bequemlichkeitsregel: Auftritt (a) – Steigung (s) = 12 cm. Erfüllt eine Treppe diese Gleichung, gilt sie als besonders angenehm zu begehen.

Es ist mathematisch oft unmöglich, alle drei Regeln zu 100 % gleichzeitig zu erfüllen. Die Priorität liegt daher immer auf der Schrittmaßregel und der Einhaltung der DIN-Grenzwerte.

Grenzwerte im Überblick: Was ist erlaubt?

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, in welchem Rahmen Sie sich bewegen dürfen, haben wir die wichtigsten Grenzwerte für baurechtlich notwendige Treppen in Wohngebäuden (bis 2 Wohnungen) zusammengefasst. Diese Werte sind entscheidend, wenn Sie beispielsweise eine Stahlwangentreppe planen.

MaßbezeichnungMinimumMaximumIdealbereich
Steigung (Höhe pro Stufe)140 mm200 mm (lt. DIN oft bis 190 mm empfohlen)170 mm – 180 mm
Auftritt (Tiefe pro Stufe)230 mm370 mm260 mm – 290 mm
Schrittmaß590 mm650 mm620 mm – 640 mm
Laufbreite (nutzbar)800 mm900 mm – 1000 mm

Hinweis: Für Kellertreppen oder Bodentreppen, die nicht als notwendige Treppen (Fluchtwege) gelten, sind die Toleranzen oft größer, aber der Komfort leidet entsprechend.

Die Tücke liegt im Detail: Rohbaumaß vs. Fertigmaß

Ein Fehler, den wir auf Baustellen leider immer wieder sehen, passiert lange bevor die Treppe montiert wird: Die Verwechslung von Rohbau- und Fertigmaßen. Wenn der Architekt eine Geschosshöhe von 2,80 Metern plant, bezieht sich das oft auf den Abstand von Rohfußboden zu Rohfußboden. Doch für die Treppe zählt das Fertigmaß.

Das Problem: Der Bodenaufbau (Dämmung, Estrich, Belag wie Parkett oder Fliesen) variiert oft zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss. Hat das Erdgeschoss eine Fußbodenheizung und einen Aufbau von 16 cm, das Obergeschoss aber nur einen Aufbau von 10 cm, verschiebt sich die gesamte Berechnung.

Die Konsequenz: Wird dies nicht berücksichtigt, ist die erste Stufe („Antrittsstufe“) plötzlich viel höher als der Rest, oder die letzte Stufe („Austrittsstufe“) ist nur eine kleine Stolperfalle. Die DIN 18065 erlaubt innerhalb eines Treppenlaufs nur minimale Toleranzen (max. 5 mm Abweichung zwischen benachbarten Stufen). Ein solcher Planungsfehler lässt sich später nur extrem aufwendig korrigieren – oft muss der Estrich angepasst oder die gesamte Treppe neu berechnet werden.

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Materialwahl und ihre Auswirkung auf die Stufenhöhe

Die Wahl des Materials für Ihre Treppenstufen hat nicht nur ästhetische Gründe, sie beeinflusst auch die technische Planung. Holz, Stein, Glas oder Stahl haben unterschiedliche Materialstärken.

Eine massive Eichenstufe ist oft 40 mm bis 60 mm stark. Wenn Sie eine schwebende Treppe planen, bei der die Stufen direkt aus der Wand kragen, ist die Dicke der Stufe auch ein statisches Element. Bei einer Betonunterkonstruktion, die nachträglich verkleidet wird, muss der Belag (Kleber + Holz) exakt zur Höhe des angrenzenden Bodenbelags im Flur passen.

Häufige Fragen tauchen auch beim Thema Renovierung auf. Wenn Sie eine alte Treppe renovieren und beispielsweise Laminat auf die alten Stufen kleben, erhöht sich jede Stufe um ca. 10–15 mm. Solange dies bei allen Stufen gleichmäßig geschieht, bleibt das Schrittmaß im Rhythmus. Kritisch wird es am Antritt und am Austritt. Hier entstehen oft gefährliche Höhenunterschiede zum Bestandsboden, die durch Ausgleichsprofile entschärft werden müssen.

Sonderfall: Die gewendelte Treppe

Während bei einer geraden Treppe alle Auftritte gleich tief sind, wird es bei gewendelten Treppen (1/4- oder 1/2-gewendelt) komplexer. Hier verjüngen sich die Stufen zur Innenseite („Spindel“) hin. Damit die Treppe trotzdem sicher begehbar ist, definiert die DIN 18065 eine sogenannte Lauflinie.

Diese Lauflinie liegt im Gehbereich (in der Regel ca. 35–40 cm vom Handlauf entfernt, bei breiteren Treppen in der Mitte). Genau auf dieser gedachten Linie muss das Auftrittsmaß (a) den berechneten Wert (z. B. 28 cm) haben. Innen sind die Stufen schmaler, außen breiter. Die Herausforderung für den Planer besteht darin, die Stufen so zu verziehen, dass der Übergang harmonisch ist und man nicht ins Stolpern gerät, wenn man mal etwas weiter innen oder außen läuft.

Häufige Planungsfehler und wie Sie diese vermeiden

Aus unserer Praxis bei der Montage von Treppen ohne Geländer oder klassischen Wangentreppen möchten wir Ihnen die häufigsten Stolpersteine (im wahrsten Sinne des Wortes) aufzeigen, damit Sie diese vermeiden können:

  1. Die Kopffreiheit vergessen: Man konzentriert sich so sehr auf die Stufenhöhe, dass man vergisst, nach oben zu schauen. Die Durchgangshöhe muss laut Norm mindestens 200 cm betragen, wir empfehlen für ein freies Wohngefühl eher 210 cm bis 220 cm.
  2. Zu steile Treppen um Platz zu sparen: Eine Raumspartreppe mag im Grundriss verlockend wirken, ist aber im Alltag oft unpraktisch und gefährlich, besonders beim Tragen von Wäschekörben oder Möbeln. Planen Sie lieber großzügiger.
  3. Unterschiedliche Stufenhöhen: Wie bereits erwähnt, ist dies der gefährlichste Fehler. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier; unser motorisches System erwartet Konstanz.
  4. Fehlende Geländerplanung: Die Norm schreibt vor, wann ein Geländer notwendig ist (meist ab 3 Stufen bzw. 1m Absturzhöhe). Auch wenn minimalistische Designs ohne Handlauf im Trend liegen, muss die Baurechtskonformität geprüft werden.
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Fazit: Präzision ist der Schlüssel zum Wohnkomfort

Die Planung der Treppenstufen-Höhe ist ein komplexes Zusammenspiel aus mathematischen Formeln, rechtlichen Normen (DIN 18065) und ergonomischen Ansprüchen. Eine gut geplante Treppe nehmen Sie im Alltag gar nicht wahr – sie lässt sich mühelos begehen. Eine schlecht geplante Treppe hingegen wird Sie jeden Tag ärgern.

Wir empfehlen Ihnen dringend, schon in der frühen Planungsphase Experten hinzuzuziehen, die nicht nur das Design, sondern auch die technische Umsetzbarkeit im Blick haben. Ob Sie von einer schwebenden Kragarmtreppe träumen oder eine robuste Stahlwangentreppe bevorzugen – die Basis für langanhaltende Freude ist immer das korrekte Maß.

Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Bauprojekt oder sind unsicher, ob Ihr Grundriss die gewünschte Treppenform zulässt? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Pläne werfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die ideale Höhe für eine Treppenstufe im Wohnhaus?

Für private Wohnhäuser gilt eine Steigungshöhe zwischen 17 und 18 cm als ideal. Dieser Wert bietet den besten Kompromiss aus Komfort und Platzbedarf. Werte über 19 cm werden oft als zu steil und anstrengend empfunden, während Stufen unter 16 cm als ‘schleppend’ gelten können.

Was besagt die DIN 18065 zur Treppenstufen-Höhe?

Die DIN 18065 legt für notwendige Treppen in Wohngebäuden (bis 2 Wohnungen) eine Steigung (s) von minimal 140 mm und maximal 200 mm fest. Der Auftritt (a) muss zwischen 230 mm und 370 mm liegen. Diese Grenzwerte dienen der Verkehrssicherheit.

Wie berechnet man die Schrittmaßregel?

Die Schrittmaßregel lautet: 2 x Steigung (s) + Auftritt (a) = 59 cm bis 65 cm. Diese Formel basiert auf der natürlichen Schrittlänge des Menschen. Ein Ergebnis von 63 cm gilt als das Optimum für ein angenehmes Gehgefühl.

Dürfen Treppenstufen unterschiedlich hoch sein?

Nein, innerhalb eines Treppenlaufs müssen alle Stufen die gleiche Höhe haben. Die DIN 18065 erlaubt nur sehr geringe Toleranzen (max. 5 mm Abweichung von der Soll-Steigung zu benachbarten Stufen). Unregelmäßigkeiten sind eine der häufigsten Unfallursachen auf Treppen.

Wie misst man die Steigungshöhe richtig?

Die Steigungshöhe wird vertikal von der Oberkante einer Trittstufe bis zur Oberkante der nächsten Trittstufe gemessen. Wichtig bei der Planung: Man muss vom ‘Fertigfußboden’ (inkl. Estrich und Belag) ausgehen, nicht vom Rohbeton, um Höhenunterschiede am An- und Austritt zu vermeiden.

Gilt die DIN-Norm auch für private Treppen im Eigenheim?

Ja, auch im privaten Eigenheim müssen ‘notwendige Treppen’ (Treppen, die Geschosse erschließen und Teil des Rettungsweges sind) der DIN 18065 entsprechen. Lediglich für ‘nicht notwendige’ Zusatztreppen (z. B. zum Spitzboden) gelten lockerere Regeln, wobei auch hier die Sicherheit vorgehen sollte.

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